ZIM FuE Projektförderung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums mit dem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden sollen. Die Förderung ist in allen Technologiefeldern möglich. Auch die Themenauswahl steht den Unternehmen frei. Wichtig für die Zusage einer Förderung durch das ZIM sind der Innovationsgehalt sowie gute Erfolgschancen der Projekte. Mit einem Budget von 559 Millionen Euro im Jahr 2019 ist das ZIM das größte Förderprogramm zur Unterstützung des innovativen Mittelstands in Deutschland. Mittelständische Unternehmen erhalten durch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen tragen zur Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft bei. Durch den direkten Wissenstransfer werden neue technologische Erkenntnisse in marktreife Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt. Die Unternehmen werden finanziell unterstützt bei Durchführbarkeitsstudien  für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen, FuE-Einzelprojekten und FuE-Kooperationsprojekten.

Durchführbarkeitsstudien

Was wird gefördert:

  • Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts
  • um Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln
  • maximale Laufzeit: 8 Monate  → innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden
  • Inhalte der ZIM-Durchführbarkeitsstudien:
    • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts
    • Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer Prüfung der Schutzrechtesituation
    • Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten
    • Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie gegebenenfalls Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
    • Analyse / Auslotung des Marktpotenzials
    • Bei Durchführung der Studien können bis zu zwei externe Dienstleister einbezogen werden

Wer wird gefördert:

  • Antragsberechtigt für ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt
    • eigenes qualifiziertes Personal zur Studiendurchführung ist vorhanden
    • erforderliche Eigenanteil an Finanzierung kann aufgebracht werden
    • Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen in den letzten drei Jahren erhalten haben)
    • die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Unternehmenskategorien ist gegeben:
      • Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
      • Junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)

Wie wird gefördert:

  • Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten:

Zuwendungsfähige Kosten

Maximale Fördersätze

FuE-Einzelprojekte

Was wird gefördert:

  • einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen
  • Prüfung der Durchführbarkeit eines FuE-Projekts kann im Vorfeld mit einer bezuschussten Studie ergänzt werden
  • Anschließend an die FuE-Projekte können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden
  • FuE-Einzelprojekte:
    • in einem Unternehmen (ohne Kooperationspartner)

Wer wird gefördert:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • weitere mittelständische Unternehmen

Definition antragsberechtigter Unternehmen

Wie wird gefördert:

  • Zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro
  • Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines FuE-Projekts: 

  • Innovative Projekte und Verfahren können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden
  • Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung vor Projektstart dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how
  • Im Vorfeld können deshalb Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden
  • Dabei ist es möglich, bis zu zwei externe Dienstleister mit entsprechenden Fachkenntnissen hinzuzuziehen

Ergänzende Leistungen zur Markteinführung

  • Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen
  • Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how
  • Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen

FuE-Kooperationsprojekte

Was wird gefördert:

  • Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen
  • ausgewogene Partnerschaft, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen
  • Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden
  • FuE-Kooperationsprojekte
    • von mindestens 2 Unternehmen
    • von mindestens 1 Unternehmen und 1 Forschungseinrichtung

Wer wird gefördert:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen
  • weitere mittelständische Unternehmen

Definition antragsberechtigter Unternehmen

Wie wird gefördert:

  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten

→ Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von 100 % gefördert

  • Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:
    • für Unternehmen: je Teilprojekt bis 450.000 Euro
    • für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220.000 Euro

→ Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen

Maximale Fördersätze für Unternehmen

 

Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines FuE-Projekts: 

  • Innovative Projekte und Verfahren kann man nur dann erfolgreich umsetzen, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden
  • Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung vor Projektstart dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how
  • Im Vorfeld können deshalb Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden
  • Dabei ist es möglich, bis zu zwei externe Dienstleister mit entsprechenden Fachkenntnissen hinzuzuziehen

Ergänzende Leistungen zur Markteinführung

  • Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen
  • Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how
  • Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen

Weitere Informationen:

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html