Förderung für Start-up
Exist Förderprogramm
Bei dem EXIST-Gründerstipendium werden Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen 1 Jahr unterstützt, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen wollen.
Zielsetzung des Förderprogramms
Wichtige Information zum Förderprogramm Exist
Wer wird bei EXIST gefördert?
Die Gründerteams dürfen maximal aus drei Personen bestehen (sollte das Team größer sein, erhalten nur drei Personen davon Förderung). Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Außerdem muss das Gründungsteam an eines der EXIST-Gründungsnetzwerke angebunden sein, welche sich an vielen Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen finden lassen.
Potentielle Stipendiat:innen müssen einer der folgenden Gruppen angehören:
- Wissenschaftler:innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolvent:innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf
Wie wird bei EXIST gefördert?
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr. Du erhältst in drei unterschiedlichen Bereichen finanzielle Unterstützung mit dem EXIST-Gründerstipendium.
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer:innen: 3.000 Euro/Monat
- Absolvent:innen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Technische:r Mitarbeiter:in: 2.000 Euro/Monat
- Studierende: 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching
Was sind die Verpflichtungen der Hochschule/Forschungseinrichtung und der Gründerinnen und Gründer?
Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- stellt den Antrag für das EXIST-Gründerstipendium (Antrag kann jederzeit gestellt werden)
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
- stellt dem Gründer bzw. der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur
- verwaltet Fördermittel
Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks
- besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten
- legt den Businessplan nach zehn Monaten vor
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab